Mit Gesamtentscheid vom 5. November 2018 bewilligte die Stadt Thun das Bauvorhaben und erklärte die Auflagen des Fachberichts der KDP vom 14. September 2018 als Bestandteil des Gesamtentscheides (Dispositiv Ziffer 2.3). Zudem verfügte die Stadt Thun, dass von der Wiederherstellung gemäss Verfügung vom 11. Januar 2018 abgesehen werden könne, falls das Bauvorhaben gemäss Baubewilligung bis am 31. Juli 2019 ausgeführt werde (Dispositiv Ziffer 2.4). Gemäss Gesamtentscheid eröffnete die Stadt Thun den Entscheid unter Beilage der Amts-, Fachund Mitberichte (Dispositiv Ziffer 5).5