Demgegenüber erklärt die KDP in ihrer Stellungnahme vom 10. Februar 2020, sie habe in ihrem Fachbericht vom 14. September 2018 die Erteilung der Baubewilligung unter der ausdrücklichen Auflage, dass die Wiederherstellung oder Neuerstellung der Umgebungsmauer exakt nach dem Vorbild der bestehenden Umgebungsmauer mit Zaun erfolge, beantragt. Ebenso hält die Stadt Thun in ihrer Beschwerdeantwort vom 13. Februar 2020 fest, sie habe im Gesamtentscheid vom 5. November 2018 auf die Auflage aus dem Fachbericht der KDP vom 14. September 2018 hingewiesen. Die Wiederherstellung der Umgebungsmauer sei daher klar verfügt und Bestandteil des Baugesuchs.