a) Der Beschwerdeführer bestreitet, dass der Gesamtentscheid vom 5. November 2018 eine Auflage enthält, wonach eine neue Umgebungsmauer im gleichen Stil wie die bestehende Umgebungsmauer zu errichten sei. Aufgeführt werde lediglich ein nicht mehr auffindbarer Fachbericht der KDP vom 14. September 2018. 2 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) 3 Vgl. Ziffer 3 der Verfügung des Rechtsamtes vom 22. Januar 2020 4 Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum bernischen VRPG, 1997, Art. 72 N. 6 bis 8