6. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte die Vorakten ein, führte den Schriftenwechsel durch und ersuchte die Kantonale Denkmalpflege (KDP) um eine Stellungnahme. Die KDP beantragt mit Stellungnahme vom 10. Februar 2020 die Abweisung der Beschwerde. Die Stadt Thun beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 13. Februar 2020 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne. Mit Verfügung vom 2. März 2020 stellte das Rechtsamt dem Beschwerdeführer eine Kopie des Fachberichts der KDP vom 14. September 2018 (aus den Vorakten der Stadt Thun) zu und erteilte den Verfahrensbeteiligten erneut Gelegenheit zur Stellungnahme.