Die Rechnungsstellung erfolgt mit separater Post. 4. [Eröffnungsformel]» 5. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein (datiert am 16. Januar 2020, Eingang bei der BVD am 20. Januar 2020). Er stellt folgende Rechtsbegehren: «1. Die Wiederherstellungsverfügung vom 16. Dezember 2019 sei aufzuheben; 2. Eventualbegehren: Die Sache sei zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Die Kosten unter Ziffer 3 von Fr. 220.00 aufzuheben. 4. unter Kosten- und Entschädigungsfolge»