«1. Das Bauvorhaben, insbesondere die Umgebungsmauer, ist gemäss Baugesuch vom 20. August 2018 und den dazugehörigen, vom Bauinspektorat Thun am 5. November 2018 abgestempelten Planunterlagen bis am 31. März 2020 auszuführen. Der Vollzug ist uns bis spätestens am 17. April 2020 zu melden. 2. Wird die Ziffer 1 innert der gesetzten Frist nicht vollständig umgesetzt, wird die Baupolizeibehörde zur Ersatzvornahme schreiten und die angeordneten Massnahmen auf Ihre Kosten durch Dritte ausführen lassen. 3. Die Kosten für diese Verfügung betragen Fr. 220.– und werden C.________, auferlegt. Die Rechnungsstellung erfolgt mit separater Post.