Als Bestandteil des Gesamtentscheides galt insbesondere die Auflage des Fachberichts der Denkmalpflege des Kantons Bern vom 14. September 2018, wonach die Wiederherstellung oder Neuerstellung der Umgebungsmauer exakt nach dem Vorbild der bereits bestehenden Umgebungsmauer mit Zaun zu erfolgen hat. Zudem verfügte die Stadt Thun im Dispositiv Ziffer 2.4, dass von der Wiederherstellung gemäss Verfügung vom 11. Januar 2018 abgesehen werden könne, falls das Bauvorhaben gemäss Baubewilligung bis am 31. Juli 2019 ausgeführt werde.