3. Nach einem Voranfrageverfahren und gestützt auf das Baugesuchs vom 20. August 2018 erteilte die Stadt Thun dem Beschwerdeführer mit Gesamtentscheid vom 5. November 2018 eine nachträgliche Bewilligung für den Teilabbruch der Umgebungsmauer sowie die Bewilligung für die Erstellung von zwei Autoabstellplätzen parallel zur F.________strasse und einer neuen Umgebungsmauer. Als Bestandteil des Gesamtentscheides galt insbesondere die Auflage des Fachberichts der Denkmalpflege des Kantons Bern vom 14. September 2018, wonach die Wiederherstellung oder Neuerstellung der Umgebungsmauer exakt nach dem Vorbild der bereits bestehenden Umgebungsmauer mit Zaun zu erfolgen hat.