Sie klärte die Sachumstände näher ab, indem sie bei der Bauherrschaft mit E-Mail vom 27. August 2020 das aktuelle Standortdatenblatt einholte und sich mit E-Mail vom 1. September 2020 beim AUE betreffend den strittigen Antennentausch erkundigte. Weiter prüfte die Bauverwaltung der Gemeinde Büren an der Aare die Frage der Baubewilligungspflicht näher. Dazu holte sie beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) mit E-Mail vom 9. September 2020 und beim Regierungsstatthalteramt Seeland mit Schreiben vom 14. September 2020 schriftliche Stellungnahmen ein.