e) Aus den Akten geht hervor, dass sich der Beschwerdeführer 6 erstmals mit E-Mail vom 26. August 2020 an die Gemeinde wandte.19 Aktenkundig ist zudem, dass der Beschwerdeführer 6 am 24. September 2020 bei der Bauverwaltung eine baupolizeiliche Anzeige einreichte.20 Die Akten zeigen, dass sich die Gemeinde in der Folge mit dem kritisierten Antennentausch umgehend befasste. Sie klärte die Sachumstände näher ab, indem sie bei der Bauherrschaft mit E-Mail vom 27. August 2020 das aktuelle Standortdatenblatt einholte und sich mit E-Mail vom 1. September 2020 beim AUE betreffend den strittigen Antennentausch erkundigte.