"Sie hat dementsprechend einer Anzeige nachzugehen, mit der sie auf solche Verhältnisse hingewiesen wird. Sie hat mindestens zu prüfen, ob ein unrechtmässiger Zustand besteht und ob die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands zu verfügen ist."18 Wie bereits erwähnt (E. 2d), hat zumindest der Beschwerdeführer 6, der als Nachbarn in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen ist und sich als Partei am baupolizeilichen Verfahren beteiligte, Anspruch auf Erlass einer anfechtbaren Verfügung, mit welcher das Verfahren abgeschlossen wird.