Damit ist der Beschwerdeführer 6 als Anzeiger wie ein Nachbar betroffen und folglich zur Beschwerdeführung legitimiert. Da alle Beschwerdeführenden gemeinsam in einer Kollektivbeschwerde Rechte geltend machen, kann offengelassen werden, ob auch die Beschwerdeführenden 1 bis 5 zur Beschwerdeführung legitimiert sind.10 In einem allfälligen Verwaltungsgerichtsbeschwerdeverfahren müsste deren Legitimation unter Umständen jedoch nachgewiesen werden. Da auch die übrigen Eintretensvoraussetzungen erfüllt sind, ist somit grundsätzlich auf die Rechtsverweigerungsbeschwerde einzutreten.