a) Die Gemeinde hält in ihrer Stellungnahme vom 10. November 2020 fest, falls einspracheberechtigte Nachbarn als Anzeiger Parteistellung in einem Wiederherstellungsverfahren erlangen wollten, müssten sich diese förmlich als Partei konstituieren. Fünf der sechs Personen, die Rechtsverweigerungsbeschwerde bei der BVD eingereicht hätten, seien nie förmlich an die Einwohnergemeinde gelangt, um Rechte geltend zu machen. Vor diesem Hintergrund fehle es offensichtlich an den Voraussetzungen, um auf die Beschwerde einzutreten.