öffentlicher Publikation durchzuführen. Die Baubewilligungsbehörde und Baupolizei der Gemeinde Büren sei anzuweisen, ein Wiederherstellungsverfahren des rechtmässigen Zustands nach Art. 46 Abs. 1 BauG1 mit vorsorglichem Benützungsverbot für den Mobilfunkdienst New Radio (5G) durchzuführen." Zusammengefasst rügen sie, die zuständige Baubewilligungsbehörde verweigere bis dato eine Verfügung oder auch nur einen Bescheid hinsichtlich der Frage zu erlassen, ob der strittige Antennentausch der Baubewilligungspflicht unterstehe.