4. Mit Schreiben vom 22. September 2020 teilte die Gemeinde dem Beschwerdeführer 6 mit, dass die Korrespondenz per E-Mail rechtlich nicht geregelt und aus Sicht des Datenschutzes problematisch sei. Sie bat den Beschwerdeführer 6 daher, bei Notwendigkeit auf brieflichen Schriftverkehr umzustellen. Zudem bat die Gemeinde den Beschwerdeführer 6, im Falle weiterer Korrespondenz anzugeben, ob er diese in eigenem Namen oder im Namen des Komitees "Stop 5G in Büren an der Aare" führe. Weiter teilte die Gemeinde dem Beschwerdeführer 6 mit, sie werde auf baupolizeiliche Eingaben des Komitees nicht eingehen, weil diesem keine Rechtspersönlichkeit zukomme.