Weiter bemerkte er, falls die Gesprächs- und Rechtsverweigerung der Gemeinde aufrechterhalten bleiben sollte, sehe sich das Komitee gezwungen beim Rechtsamt der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) eine Beschwerde betreffend Verweigerung einer Verfügung einzureichen. Darauf antwortete die Bauverwaltung mit E-Mail vom 15. September 2020. Sie teilte dem Beschwerdeführer mit, zur Frage, ob die Mobilfunkantennen am L.________weg 11 baubewilligungsfrei ausgewechselt werden durften, seien Abklärungen am Laufen. Sie werde den Beschwerdeführer 6 umgehend informieren, wenn die Ergebnisse der Abklärungen vorlägen.