Danach wandte sich der Beschwerdeführer 6 mit E-Mail vom 14. September 2020 wiederum im Namen des Komitees "Stop 5G in Büren an der Aare" an die Bauverwaltung. Darin beanstandete er, dass das Komitee trotz E-Mail vom 31. August 2020 und dem Inserat vom 10. September 2020 keine Antwort zur Baubewilligungspflicht betreffend den Austausch der Sendeantennen erhalten habe. Weiter bemerkte er, falls die Gesprächs- und Rechtsverweigerung der Gemeinde aufrechterhalten bleiben sollte, sehe sich das Komitee gezwungen beim Rechtsamt der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) eine Beschwerde betreffend Verweigerung einer Verfügung einzureichen.