Auf diese E-Mail reagierte der Beschwerdeführer 6 noch gleichentags mit einer E-Mail im Namen des Komitees "Stop 5G in Büren an der Aare". Darin stellte sich der Beschwerdeführer 6 auf den Standpunkt, der Austausch der Sendeantennen sei baubewilligungspflichtig. Er hielt fest, falls die Baupolizeibehörde kein nachträgliches Baugesuch für den Austausch der Mobilfunkantennen verlange, würde sich das Komitee gezwungen sehen, über eine entsprechende Information im Amtsanzeiger aktiv zu werden.