betreffend Mobilfunkantenne (Stationscode BE623-2); Rechtsverweigerung I. Sachverhalt 1. Auf dem Silo der I.________ am L.________weg 11 in Büren an der Aare (Parzelle Nr. A.________) befindet sich ein Mobilfunk-Sendemast der B.________ AG. Auf dem gleichen Mast betreibt die Kantonspolizei Bern drei Sendeantennen für ihr Funknetz. Mit E-Mail vom 30. Juni 2020 stimmte das Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, dem Austausch der Sendeantennen der B.________ AG ohne Durchführung eines Baubewilligungsverfahrens im Bagatellverfahren zu. Danach wurden Ende August 2020 die bestehenden Sendeantennen durch moderne Antennentypen ausgetauscht. Diese sollen dem