b) Der Beschwerdegegner hat den Beschwerdeführenden Parteikosten in der Höhe von CHF 1685.40 (inklusive Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Frau Rechtsanwältin G.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt I.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Gemeinde Worb, Bauabteilung, eingeschrieben - Amt für Umwelt und Energie, Abteilung Immissionsschutz, per Mail, zur Kenntnis Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat