k) Vom Beweisantrag der Beschwerdeführenden (Antrag auf Durchführung der erforderlichen Abklärungen für die Prüfung und Anordnung von Massnahmen des nachträglichen Immissionsschutzes) waren keine neuen relevanten Tatsachen zu erwarten, weshalb gestützt auf eine antizipierte Beweiswürdigung darauf verzichtet werden konnte. 43 Vorakten zur Beschwerde RA Nr. 120/2018/6, Ordner 1, pag. 71 ff. 17/19 BVD 120/2020/57 6. Kosten