Die Abteilung Immissionsschutz des AUE zeigt sich in ihrer Stellungnahme vom 30. Oktober 2020 mit dem angefochtenen Entscheid der Gemeinde Worb einverstanden, keine baupolizeilichen Massnahmen anzuordnen. Sie stützt sich dazu auf das Geruchsgutachten, das gezeigt habe, dass alleine durch den Schweinezuchtbetrieb des Beschwerdegegners übermässige Immissionen bei den Beschwerdeführenden unwahrscheinlich seien. In seinem Bericht vom 16. Juni 2021 bekräftigt das AUE noch einmal, in Bezug auf die Luftreinhalteverordnung drängten sich keine weiteren Abklärungen oder Untersuchungen auf. Das AUE gehe davon aus, dass keine übermässigen Immissionen in der Nachbarschaft entstünden.