Dies ist insofern richtig, als die Geruchsstunden gemäss dem Geruchsempfehlungsentwurf mit der Methode der Begehung durch ortsfremde Probanden ermittelt werden müsste, im Rahmen des Geruchsgutachtens aber keine solche stattgefunden hat. Gemäss einer von der Gemeinde für eine solche Begehung eingeholten Offerte würden sich die Kosten für eine Jahresbegehung auf rund CHF 22 000.– belaufen, wobei hier gemäss Offerte allenfalls auch eine Kurzbegehung von 6 Monaten ausreichen würde, deren Kosten sich auf rund CHF 13 000.– belaufen würden.43