schwindigkeit von 15 m/s ergibt. Auf welchem Innendurchmesser die Angabe in der E-Mail beruht, ist nicht bekannt. Im Übrigen sind sich das Gutachten und die Beschwerdeführenden einig, dass der Betriebszustand bei der Lüftung des Abferkelstalls nicht bei voller, sondern bei geringer Ventilatorenleistung problematisch ist. Somit ist die Abluftgeschwindigkeit bei Volllast ohnehin nicht entscheidend. Folglich besteht kein Grund, an der Korrektheit des Geruchsgutachtens hinsichtlich seiner Aussage, übermässige Immissionen seien unwahrscheinlich, zu zweifeln.