Richtig ist der Hinweis der Beschwerdeführenden in ihrer Beschwerde vom 14. Februar 2018, gemäss E-Mail des Lüftungsbauers betrage die Abluftgeschwindigkeit an beiden Kaminen bei voller Ventilatorenleistung ca. 9.8 m/s,42 demgegenüber sei das Geruchsgutachten von 15 m/s ausgegangen. Allerdings basiert die Annahme im Geruchsgutachten ebenfalls auf Angaben des Monteurs. Das Gutachten berücksichtigt neben der unbestrittenen Fördermenge von 12'400 m3/h auch die montierte Weitwurfdüse mit einem Innendurchmesser von 53 cm, woraus sich die Abluftge-