16a RPG39), kann ein solcher Betrieb auch in der Landwirtschaftszone zonenkonform sein. In den Amts- bzw. Fachberichten des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR) vom 23. November 201240 und des Amts für Landwirtschaft und Natur (LANAT) vom 15. November 201241, auf die sich die Baubewilligung der aktuellen Schweinehaltung des Beschwerdegegners stützt, wurde das Bauvorhaben des Beschwerdegegners denn auch als zonenkonform eingestuft.