Somit ist nicht einsehbar, weshalb in der Landwirtschaftszone bei einem kleinen Schweinestall ein Beurteilungswert von 30 % vertretbar sein sollte, nicht aber bei einem Zucht- bzw. Mastbetrieb. Im Übrigen gehört ein Zucht- bzw. Mastbetrieb nicht per se in eine Intensivlandwirtschaftszone. Sofern die Tiere überwiegend mit eigenem Futter gehalten werden oder die Voraussetzungen einer inneren Aufstockung erfüllt sind (Art. 16a RPG39), kann ein solcher Betrieb auch in der Landwirtschaftszone zonenkonform sein.