Grundsätzliche Aussagen seien aber möglich. Demnach liegt der Betrieb der Beschwerdeführenden gegenüber dem Betrieb des Beschwerdegegners in einer meteorologisch ungünstigen Lage. Vor allem bei Kaltluftabflüssen aus Nordosten seien die Geruchsimmissionen auf jeden Fall regelmässig wahrnehmbar. Die grösste Geruchsquelle (Ferkelaufzuchtstall) führe kaum zu Immissionen, eine weitere wichtige Quelle (Abferkelstall) nur im Winterhalbjahr. Insgesamt würden im Sommer mindestens die Hälfte und im Winter mehr als ein Drittel der Geruchsemissionen sicher abgeführt.