f) Im vorliegenden Fall wurden mit dem Geruchsgutachten «Beurteilung der Geruchssituation» vom 28. Juni 201638 weitere Abklärungen vorgenommen. Im Gutachten wurden die dominierenden Geruchsquellen ermittelt (auch ausserhalb des Betriebs des Beschwerdegegners), deren Relevanz mit Blick auf die lokalmeteorologische Situation (insbesondere Kaltluftabflüsse) beurteilt und die Kaminhöhe der Lüftung beurteilt. Gestützt auf diese Untersuchungen wurden Massnahmenvorschläge gemacht. Dies einerseits technischer und/oder baulicher Art (Änderung der Lüf-