Im vorliegenden Fall war zum Zeitpunkt der Erteilung der Baubewilligung im Jahr 2013 die Luftreinhalteverordnung bereits in Kraft. Somit sind hier die Bestimmungen über neue Anlagen anwendbar.23 Altanlagen sind demgegenüber Anlagen, die älter sind als die Vorschriften, der sie nicht genügen.24