Im Übrigen lässt sich aus der Stellungnahme der J.________ GmbH (früher A.________ GmbH) vom 15. Februar 202122, die vom AUE in seinem Bericht vom 16. Juni 2021 als nachvollziehbar beurteilt wurde, schliessen, dass die von der B.________ AG angenommene Leistungsreserve auch nach der Schliessung der Öffnungen in der Westfassade des grossen Abferkelstalls noch besteht. Gemäss J.________ GmbH ist der grosse Abferkelstall auch bei geschlossenen Fenstern an der Westfassade nicht dicht und kann daher genügend Frischluft zufliessen. Diese Frischluftzufuhr erfolge vor allem über diverse Öffnungen an der Ostfassade, insbesondere seien die Türen nicht luftdicht.