f) Weiter befürchten die Beschwerdeführenden, dass die Funktionsfähigkeit der Lüftung des Abferkelstalls aufgrund der im April 2020 vorgenommenen Kaminerhöhung beeinträchtigt sein könnte. Der Beschwerdeführer hat diese Kaminerhöhung im Verlaufe des Beschwerdeverfahrens jedoch wieder rückgängig gemacht und den Zustand zum Zeitpunkt des Nebelversuchs wiederhergestellt. Damit ist dieser Befürchtung die Grundlage entzogen, weshalb nicht weiter darauf eingegangen werden muss.