Unter Buchstabe a (Senkrechte Kaminlüftung mit Weitwurfdüse) steht weiter, dass die Abluftgeschwindigkeit während der Sommermonate 10 – 15 m/s erreichen könne. Unter Buchstabe c (Zentrale Hochleistungslüftung) steht schliesslich, die Lüftung könne so konzipiert werden, dass die Abluftgeschwindigkeit im Sommer über 20 s/m erreiche, während sie im Winter immer noch 10 m/s betragen könne. Um von einer Mindestabstandsverringerung zu profitieren, müsse die Mindestquellhöhe (im Winter) wiederum 3 m über dem höchsten Dachpunkt im Umkreis von 30 m liegen. Eine Vorgabe zu minimalen Abluftgeschwindigkeiten sieht FAT 476 1995 somit nicht vor.