Als selbstverständlich vorausgesetzt werde dabei, dass auch effektiv ein solcher richtungskontrollierter Abluftstrom erzielt werde, welcher die Emissionen sicher in die ruhige Luftschicht über der Störzone im Nahbereich von Gebäuden und Gebäudeteilen trage. Diese Fundstelle findet sich nicht in der Schweizerischen Stallklimanorm von 1983, sondern in der Publikation 18 Vorakten zur Beschwerde RA Nr. 120/2020/57, Ordner 1 (unpaginiert) 19 Mindestabstände von Tierhaltungsanlagen, Bericht Nr. 476, Eidg. Forschungsanstalt für Agrarwirtschaft und Land- technik (FAT), 1995