5.4.2 auf Seite 57 der Schweizerischen Stallklimanorm ergebe sich, dass in der Schweinehaltung aufgrund der Geruchsemissionen eine Zwangsentlüftung im Unterdruckverfahren dem gängigen technischen Standard entspreche, da nur sie einen richtungskontrollierten Abluftstrom ermögliche (Beförderung der Abluft in höhere Luftschichten). Als selbstverständlich vorausgesetzt werde dabei, dass auch effektiv ein solcher richtungskontrollierter Abluftstrom erzielt werde, welcher die Emissionen sicher in die ruhige Luftschicht über der Störzone im Nahbereich von Gebäuden und Gebäudeteilen trage.