d) Weiter berufen sich die Beschwerdeführenden auf die Empfehlungen der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Betriebswirtschaft und Landtechnik (FAT 476 1995)19, die Schweizerische Stallklima-Norm und die VDI-Richtlinie 3471. Aus Ziff. 5.4.2 auf Seite 57 der Schweizerischen Stallklimanorm ergebe sich, dass in der Schweinehaltung aufgrund der Geruchsemissionen eine Zwangsentlüftung im Unterdruckverfahren dem gängigen technischen Standard entspreche, da nur sie einen richtungskontrollierten Abluftstrom ermögliche (Beförderung der Abluft in höhere Luftschichten).