b) Entgegen der Darstellung der Beschwerdeführenden hat der Nebelversuch vom 16. August 2019 grundsätzlich keine Zweifel an der Funktionsfähigkeit der Lüftung geweckt. Dieser Versuch hat vielmehr gezeigt, dass keine Emissionen über die Westfassade bezwiehungsweise die Fassaden allgemein entweichen, sondern dass die Geruchsluft auch bei geringer Lüftungsleistung zuverlässig über den Kamin abgegeben wird. Dies wird von der Abteilung Immissionsschutz in ihren Stellungnahmen vom 30. Oktober 2020 und 16. Juni 2021 bestätigt. Damit hat der Nebelversuch gezeigt, dass die Lüftung des Abferkelstalls trotz der Abweichung von der Baubewilligung funktioniert.