Aufgrund der geänderten Entlüftung des kleinen Stalls durch den grossen fehle es jedoch bereits an einem genügenden Frischluftnachzug, um die Leistung des Ventilators im grossen Stall auszuschöpfen. Dies zeige sich anhand folgender Rechnung: Die Lüftung aus dem kleinen Stall habe bei voller Auslastung (100 %) eine Förderleistung von 4’800 m3/h, während dem die Entlüftung des grossen Stalls bei einer Leistung von 25 % 3’100 m3/h und bei 100 % gar 12’400 m3/h fördere (vgl. Ziff. 3.1.1 S.5 des A.________ Gutachtens von 2016).