__ AG vom 11. Juli 2014 betrage die maximale Abluftgeschwindigkeit bei voller Ventilatorenleistung 9.80 m/s). Aus diesem Grund müsse die Lüftung entweder nachgerüstet beziehungsweise umgebaut werden, um den bau- beziehungsweise umweltrechtlichen Standards zu genügen, oder zumindest eine Mindestlüftungsleistung definiert werden, welche die Minimalausstossgeschwindigkeit nach VDI gewährleiste, damit der gesetzeskonforme Zustand hergestellt sei.