Damit die geforderten 3 m erreicht werden, muss diese Überhöhung hier lediglich 0.77 m betragen, da die Kaminhöhe nach dem Rückbau der im April 2020 vorgenommenen Kaminerhöhung heute wieder wie ursprünglich 2.23 m über dem höchsten Dachpunkt liegt.8 Auch wenn die Überhöhung bei geringer Lüftungsleistung gering ist, ist somit nicht ausgeschlossen, dass die geforderte Quellhöhe jederzeit erreicht wird. Die Aussagen im Protokoll vom 30. August 2019 (letztmals revidiert am 22. Juni 2020) zum Nebelversuch vom 16. August 2019 deuten darauf hin, dass die geforderte Quellhöhe tatsächlich auch bei geringer Lüftungsleistung erreicht wird.9