a) Die Beschwerdeführenden forderten in ihrer Beschwerde an die BVE vom 14. Februar 2018, es sei dem Beschwerdegegner eine angemessene Frist zur Anpassung der Lüftung an das bewilligte Bauprojekt zu setzen. Den Organen der Baupolizei obliegt insbesondere die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes bei widerrechtlicher Bauausführung oder bei nachträglicher Missachtung von Bauvorschriften, Bedingungen und Auflagen (Art. 45 Abs. 2 BauG).