Mit Schreiben vom 31. August 2021 teilte der Beschwerdegegner mit, er habe die Kaminerhöhung wieder rückgängig gemacht und den Zustand zum Zeitpunkt des Nebelversuchs wiederhergestellt. Abschliessend erhielten die Verfahrensbeteiligten die Gelegenheit, Schlussbemerkungen zum Verfahren einzureichen. 6. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen