GmbH (ehemals A.________ GmbH) vom 15. Februar 2021 ein. Die Beschwerdeführenden nahmen dazu mit Eingabe vom 19. April 2021 Stellung. In der Folge holte das Rechtsamt einen Stellungnahme der Abteilung Immissionsschutz vom 16. Juni 2021 ein. Mit Verfügung vom 2. August 2021 fordert das Rechtsamt den Beschwerdegegner auf, entweder einen Nachweis der Funktionsfähigkeit der Lüftungsanlage mit Kaminerhöhung einzureichen oder die Kaminerhöhung wieder rückgängig zu machen. Mit Schreiben vom 31. August 2021 teilte der Beschwerdegegner mit, er habe die Kaminerhöhung wieder rückgängig gemacht und den Zustand zum Zeitpunkt des Nebelversuchs wiederhergestellt.