Die Gemeinde Worb beantragt in ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 2. November 2020 die Abweisung der Beschwerde. Der Beschwerdegegner beantragt in seiner Beschwerdeantwort vom 30. November 2020 ebenfalls die Abweisung der Beschwerde. Auf entsprechende Aufforderung des Rechtsamts hin, reichte der Beschwerdegegner eine Stellungnahme der B.________ AG vom 25. Februar 2021 und eine Stellungnahme der J.________ 1 Siehe Vorakten zur Beschwerde RA Nr. 120/2018/6, Ordner 1, pag. 62 ff. 2 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (Organisationsverordnung BVD, OrV BVD; BSG 152.221.191)