5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Dabei gab es auch der Abteilung Immissionsschutz des Amts für Umwelt und Energie (AUE; früher Amt für Berner Wirtschaft, beco) Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Abteilung Immissionsschutz zeigt sich in ihrer Stellungnahme vom 30. Oktober 2020 mit der angefochtenen Verfügung, keine baupolizeilichen Massnahmen anzuordnen, einverstanden. Die Gemeinde Worb beantragt in ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 2. November 2020 die Abweisung der Beschwerde.