_) geeignete, innert angemessener Frist umzusetzende Massnahmen zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes anzuordnen. Eventuell zu Ziffer 1 2. seien innert angemessener Frist geeignete Massnahmen der verschärften Emissionsbegrenzung nach Art. 9 Abs. 1 LRV anzuordnen, bzw. subeventuell mittels geeigneter Verfahren abzuklären, ob eine übermässige Geruchsbelastung für die Wohnräume an der M.________strasse 325 und/oder 326 vorliegt und gestützt darauf innert angemessener Frist gegebenenfalls geeignete Massnahmen der verschärften Emissionsbegrenzung nach Art. 9 Abs. 1 LRV anzuordnen.