Ziffer 1 und 5 der Verfügung der Bauabteilung Worb vom 4. September 2020 seien aufzuheben und es 1. seien in Bezug auf die Lüftung des grossen und des kleinen Abferkelstalls (Gebäude Nr. 327 auf Worb- Gbbl. Nr. L.________) geeignete, innert angemessener Frist umzusetzende Massnahmen zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes anzuordnen.