3. Daraufhin hat die Gemeinde Worb das Baupolizeiverfahren wiederaufgenommen. Im Verlaufe des Verfahrens wurde unter anderem am 16. August 2019 die Funktionsfähigkeit der Lüftung mit einem Nebelversuch kontrolliert. Im April 2020 erhöhte der Beschwerdegegner den Lüftungskamin. Mit Verfügung vom 4. September 2020 entschied die Gemeinde, dass keine baupolizeilichen Massnahmen angeordnet werden (Ziff. 1) und das Baupolizeiverfahren damit abgeschlossen wird (Ziff. 5). 4. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 5. Oktober 2020 Beschwerde bei der BVD ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: