2. Dagegen erhoben die Beschwerdeführenden am 14. Februar 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE; seit 1. Januar 2020: Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, BVD). Mit Entscheid vom 23. April 2019 (RA Nr. 120/2018/6) hiess die BVE die Beschwerde gut, soweit darauf eingetreten werden konnte. Die Verfügung der Gemeinde Worb vom 18. Januar 2018 wurde aufgehoben und die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens an die Vorinstanz zurückgewiesen. Die Vorinstanz wurde angewiesen, mit Rauchversuchen die Funktionsfähigkeit der Lüftung im Abferkelstall abzuklären.