1. Am 2. Februar 2015 reichten die Beschwerdeführenden bei der Gemeinde Worb eine baupolizeiliche Anzeige mit Gesuch um nachträglichen Immissionsschutz ein. Die Anzeige richtete sich gegen den Schweinezuchtbetrieb des Beschwerdegegners. In der Folge führte die Gemeinde Worb ein Baupolizeiverfahren durch. Dabei holte sie insbesondere einen Bericht der A.________ GmbH vom 28. Juni 2016 zur Beurteilung der Geruchssituation ein.1 Mit Verfügung vom 18. Januar 2018 entschied die Gemeinde Worb, dass keine baupolizeilichen Massnahmen angeordnet würden.